{"id":2225,"date":"2019-03-13T11:22:49","date_gmt":"2019-03-13T11:22:49","guid":{"rendered":"https:\/\/nbhs.ch\/?page_id=2225"},"modified":"2019-03-26T09:12:14","modified_gmt":"2019-03-26T09:12:14","slug":"benvolstandards","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.nbhs.ch\/de\/benvolstandards\/","title":{"rendered":"benevol Standards"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; background_color=&#8221;custom&#8221; lg_spacing=&#8221;padding_top:150;padding_bottom:70&#8243; custom_background_color=&#8221;#f7f7f7&#8243;][vc_column][tm_heading custom_google_font=&#8221;&#8221; text=&#8221;Standards der Freiwilligenarbeit&#8221;][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][vc_column_text]<strong>Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmensch und Umwelt. Sie schliesst freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ein und umfasst jegliche Formen unentgeltlich geleisteter selbstbestimmter Eins\u00e4tze ausserhalb der eigenen Kernfamilie. Die benevol-Standards definieren Rahmenbedingungen fu\u0308r eine bewusste Gestaltung von erfolgreichen Freiwilligeneins\u00e4tzen.<\/strong>[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][vc_column_text]<strong>1. Freiwilligenarbeit als Teil der Organisationsphilosophie<\/strong><br \/>\nFreiwilligenarbeit erg\u00e4nzt und unterst\u00fctzt die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr. Organisationen<sup>1<\/sup>, die mit Freiwilligen arbeiten, beziehen die Freiwilligenarbeit in ihr Leitbild ein. Die Rollen, Aufgaben, Kompetenzen und Verpflichtungen von Freiwilligen und von bezahlten Angestellten sind eindeutig definiert und abgegrenzt.<br \/>\nOrganisationen weisen freiwillig geleistete Eins\u00e4tze aus. Das Sichtbarmachen erm\u00f6glicht die \u00f6ffentliche Anerkennung. Eine regelm\u00e4ssige Auswertung ist Teil von erfolgreichen Freiwilligeneins\u00e4tzen.<\/p>\n<p><strong>2. Anerkennung der Freiwilligenarbeit<\/strong><br \/>\nFreiwillige haben ein Anrecht auf pers\u00f6nliche, individuelle Anerkennung. M\u00f6glichkeiten der Mitsprache und Beteiligung an Entscheidungsfindungen f\u00f6rdern Motivation und Zugeh\u00f6rigkeit. Weiterbildung erweitert die Kompetenz und ist zugleich Anerkennung.<\/p>\n<p><strong>3. Rahmenbedingungen<\/strong><br \/>\nFreiwilligenarbeit wird unentgeltlich geleistet. Freiwilligeneins\u00e4tze sollen im Jahresdurchschnitt auf sechs Stunden pro Woche begrenzt sein. Es sind auch Block-Eins\u00e4tze m\u00f6glich. Die zeitliche Beschr\u00e4nkung der Eins\u00e4tze ist Voraussetzung fu\u0308r die Vereinbarkeit von Freiwilligenarbeit mit den t\u00e4glichen Aufgaben des Einzelnen. Die Organisation erm\u00f6glicht den Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse oder u\u0308bernimmt die entsprechenden Weiterbildungskosten.<\/p>\n<p><strong>4. Begleitung der Freiwilligen<\/strong><br \/>\nEinsatzorganisationen bestimmen eine fu\u0308r die Freiwilligenarbeit zust\u00e4ndige Person. Sie vertritt die Interessen der Freiwilligen innerhalb der Organisation und gestaltet die Zusammenarbeit zwischen bezahltem Personal und Freiwilligen. Freiwillige haben Anspruch auf Einfu\u0308hrung, Begleitung, Erfahrungsaustausch und regelm\u00e4ssige Auswertungen. H\u00e4ufigkeit und Formen der personellen Unterstu\u0308tzung haben sich an der Aufgabe und an den Bedu\u0308rfnissen der Freiwilligen zu orientieren.<\/p>\n<p><strong>5. Instrumente<sup>2<\/sup><\/strong><br \/>\nEinsatzvereinbarung:<br \/>\nEs empfiehlt sich, gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen schriftlich festzuhalten und die Dauer oder Fortsetzung des Einsatzes regelm\u00e4ssig zu besprechen.<br \/>\nSpesenregelung:<em><br \/>\n<\/em>Alle effektiven Auslagen (wie z.B. Fahrkosten, Verpflegung, Porti, Telefonate, zur Verf\u00fcgung gestellte Arbeitsmittel) sind zu entsch\u00e4digen. Bei der Ausrichtung von Pauschalspesen ist die Genehmigung durch die kantonale Steuerverwaltung einzuholen.<br \/>\nVersicherung:<em><br \/>\n<\/em>Freiwillige m\u00fcssen w\u00e4hrend ihres Einsatzes durch die Organisation gegen Haftpflichtanspr\u00fcche versichert sein. Ein erweiterter Versicherungsschutz ist vor dem Einsatz zu kl\u00e4ren.<br \/>\nDOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT:<em><br \/>\n<\/em>Den Freiwilligen ist ein Nachweis \u00fcber die Art und Dauer ihrer T\u00e4tigkeit und die dabei eingesetzten und erworbenen Kompetenzen auszustellen (dossier-freiwilligengagiert.ch).[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Stand 01. 2013<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]<sup>1 <\/sup>Organisationen sind auch Vereine, Stiftungen, Beh\u00f6rden, Heime und weitere.<br \/>\n<sup>2 <\/sup>vgl. Merkbl\u00e4tter von benevol Schweiz[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][tm_button button=&#8221;url:http%3A%2F%2Fnbhs.ch.vasco.sui-inter.net%2Fwp-content%2Fuploads%2F2018%2F10%2F12benevol_Standards_Freiwilligenarbeit.pdf|title:benvol%20Standards%20der%20Freiwilligenarbeit%20(PDF)|target:%20_blank|&#8221;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; background_color=&#8221;custom&#8221; lg_spacing=&#8221;padding_top:150;padding_bottom:70&#8243; custom_background_color=&#8221;#f7f7f7&#8243;][vc_column][tm_heading custom_google_font=&#8221;&#8221; text=&#8221;Standards der Freiwilligenarbeit&#8221;][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][vc_column_text]Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmensch und Umwelt. 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Eine regelm\u00e4ssige Auswertung ist Teil von erfolgreichen Freiwilligeneins\u00e4tzen. 2. Anerkennung der Freiwilligenarbeit Freiwillige haben ein Anrecht auf pers\u00f6nliche, individuelle Anerkennung. M\u00f6glichkeiten der Mitsprache und Beteiligung an Entscheidungsfindungen f\u00f6rdern Motivation und Zugeh\u00f6rigkeit. Weiterbildung erweitert die Kompetenz und ist zugleich Anerkennung. 3. Rahmenbedingungen Freiwilligenarbeit wird unentgeltlich geleistet. Freiwilligeneins\u00e4tze sollen im Jahresdurchschnitt auf sechs Stunden pro Woche begrenzt sein. Es sind auch Block-Eins\u00e4tze m\u00f6glich. Die zeitliche Beschr\u00e4nkung der Eins\u00e4tze ist Voraussetzung fu\u0308r die Vereinbarkeit von Freiwilligenarbeit mit den t\u00e4glichen Aufgaben des Einzelnen. Die Organisation erm\u00f6glicht den Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse oder u\u0308bernimmt die entsprechenden Weiterbildungskosten. 4. Begleitung der Freiwilligen Einsatzorganisationen bestimmen eine fu\u0308r die Freiwilligenarbeit zust\u00e4ndige Person. Sie vertritt die Interessen der Freiwilligen innerhalb der Organisation und gestaltet die Zusammenarbeit zwischen bezahltem Personal und Freiwilligen. Freiwillige haben Anspruch auf Einfu\u0308hrung, Begleitung, Erfahrungsaustausch und regelm\u00e4ssige Auswertungen. H\u00e4ufigkeit und Formen der personellen Unterstu\u0308tzung haben sich an der Aufgabe und an den Bedu\u0308rfnissen der Freiwilligen zu orientieren. 5. Instrumente2 Einsatzvereinbarung: Es empfiehlt sich, gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen schriftlich festzuhalten und die Dauer oder Fortsetzung des Einsatzes regelm\u00e4ssig zu besprechen. Spesenregelung: Alle effektiven Auslagen (wie z.B. Fahrkosten, Verpflegung, Porti, Telefonate, zur Verf\u00fcgung gestellte Arbeitsmittel) sind zu entsch\u00e4digen. Bei der Ausrichtung von Pauschalspesen ist die Genehmigung durch die kantonale Steuerverwaltung einzuholen. Versicherung: Freiwillige m\u00fcssen w\u00e4hrend ihres Einsatzes durch die Organisation gegen Haftpflichtanspr\u00fcche versichert sein. Ein erweiterter Versicherungsschutz ist vor dem Einsatz zu kl\u00e4ren. DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT: Den Freiwilligen ist ein Nachweis \u00fcber die Art und Dauer ihrer T\u00e4tigkeit und die dabei eingesetzten und erworbenen Kompetenzen auszustellen (dossier-freiwilligengagiert.ch).[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][vc_column_text] Stand 01. 2013 [\/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]1 Organisationen sind auch Vereine, Stiftungen, Beh\u00f6rden, Heime und weitere. 2 vgl. 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Eine regelm\u00e4ssige Auswertung ist Teil von erfolgreichen Freiwilligeneins\u00e4tzen. 2. Anerkennung der Freiwilligenarbeit Freiwillige haben ein Anrecht auf pers\u00f6nliche, individuelle Anerkennung. M\u00f6glichkeiten der Mitsprache und Beteiligung an Entscheidungsfindungen f\u00f6rdern Motivation und Zugeh\u00f6rigkeit. Weiterbildung erweitert die Kompetenz und ist zugleich Anerkennung. 3. Rahmenbedingungen Freiwilligenarbeit wird unentgeltlich geleistet. Freiwilligeneins\u00e4tze sollen im Jahresdurchschnitt auf sechs Stunden pro Woche begrenzt sein. Es sind auch Block-Eins\u00e4tze m\u00f6glich. Die zeitliche Beschr\u00e4nkung der Eins\u00e4tze ist Voraussetzung fu\u0308r die Vereinbarkeit von Freiwilligenarbeit mit den t\u00e4glichen Aufgaben des Einzelnen. Die Organisation erm\u00f6glicht den Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse oder u\u0308bernimmt die entsprechenden Weiterbildungskosten. 4. Begleitung der Freiwilligen Einsatzorganisationen bestimmen eine fu\u0308r die Freiwilligenarbeit zust\u00e4ndige Person. Sie vertritt die Interessen der Freiwilligen innerhalb der Organisation und gestaltet die Zusammenarbeit zwischen bezahltem Personal und Freiwilligen. Freiwillige haben Anspruch auf Einfu\u0308hrung, Begleitung, Erfahrungsaustausch und regelm\u00e4ssige Auswertungen. H\u00e4ufigkeit und Formen der personellen Unterstu\u0308tzung haben sich an der Aufgabe und an den Bedu\u0308rfnissen der Freiwilligen zu orientieren. 5. Instrumente2 Einsatzvereinbarung: Es empfiehlt sich, gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen schriftlich festzuhalten und die Dauer oder Fortsetzung des Einsatzes regelm\u00e4ssig zu besprechen. Spesenregelung: Alle effektiven Auslagen (wie z.B. Fahrkosten, Verpflegung, Porti, Telefonate, zur Verf\u00fcgung gestellte Arbeitsmittel) sind zu entsch\u00e4digen. Bei der Ausrichtung von Pauschalspesen ist die Genehmigung durch die kantonale Steuerverwaltung einzuholen. Versicherung: Freiwillige m\u00fcssen w\u00e4hrend ihres Einsatzes durch die Organisation gegen Haftpflichtanspr\u00fcche versichert sein. Ein erweiterter Versicherungsschutz ist vor dem Einsatz zu kl\u00e4ren. DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT: Den Freiwilligen ist ein Nachweis \u00fcber die Art und Dauer ihrer T\u00e4tigkeit und die dabei eingesetzten und erworbenen Kompetenzen auszustellen (dossier-freiwilligengagiert.ch).[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8221;lg:30&#8243;][vc_column_text] Stand 01. 2013 [\/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]1 Organisationen sind auch Vereine, Stiftungen, Beh\u00f6rden, Heime und weitere. 2 vgl. 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